Rechtshilfe

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Repression und Umgang | Rechtshilfefonds | Prozesstermine und solidarische Begleitung
Aufrufe und Pressemitteilungen | Prozessberichte und Medienberichterstattung | Nützliches

Repression und unser Umgang damit

Wir begehen mit unseren Konzert-Aktionen Zivilen Ungehorsam. Bewusst und gezielt übertreten wir staatliche Gesetze, die die Macht-Interessen von Eliten schützen und einem würdevollen, geschlechterinklusiven, solidarischen und ökologischen Leben für Alle entgegenstehen. Bewusst nehmen wir dabei auch mögliche Repression in Kauf.

Ein Teil möglicher Repression resultiert aus der Strafe, die der Staat für das Übertreten der von uns missachteten Gesetze verhängt. Das können Bußgelder sein, Strafbefehle mit Geld- oder Haftstrafe, Gerichtskosten. Ein anderer Teil möglicher Repression ist für uns schwerer zu kalkulieren. Staatliche Repressionsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft können versuchen, uns oder einzelne von uns als besonders kriminell darzustellen. Entsprechend werden höhere Straftatbestände behauptet oder/und dafür konstruiert. Doch bereits auch während der Konzert-Aktion kommt es zu Repression. Polizeikräfte können körperliche Gewalt gegen uns einsetzen, wenn sie z.B. eine unserer Blockaden oder Besetzungen räumen. Auch Wachschutz kann uns angreifen, obwohl wir ja „nur“ zum Musizieren gekommen sind. Polizeikräfte können uns während einer Gewahrsamnahme misshandeln. Es ist also leider nicht ausgeschlossen, dass wir in unseren Aktionen als Repression auch körperliche und seelische Verletzungen erfahren.

Als Netzwerk Lebenslaute stellen wir uns erfahrener Repression so gut es geht gemeinsam. Wir versuchen uns zu unterstützen, indem wir unsere individuelle und gemeinsame emotionale Fürsorge und Stabilisierung im Blick behalten, uns gemeinsam zu den Themen Prozessführung und Selbstverteidigung bilden, uns bei der Suche von und den Gesprächen mit Anwält*innen helfen, Prozesstermine solidarisch begleiten und – soweit gewünscht – entstehende finanzielle Kosten gemeinschaftlich tragen.


Rechtshilfefonds

Bitte spendet in unseren Rechtshilfefonds, um entstehende finanzielle Repressionskosten solidarisch aufzufangen.

Bis wir aus aktuellem Anlass (Repression während und nach Konzert-Blockade im Tagebau Garzweiler II, 2021) ein extra Rechtshilfe-Konto eingerichtet haben, überweise Deine Soli-Spende bitte an:

Lebenslaute, Konto 1115 4515 01, BLZ 430 609 67, GLS Bank
IBAN DE40 4306 0967 1115 4515 01, BIC GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Rechtshilfe


Prozesstermine und solidarische Prozessbegleitung

Die nächsten Prozesstermine sind: Dienstag, 8.11.22, 13.30, Amtsgericht Rheydt

Donnerstag, 17.11., 9-13 Uhr (5 Prozesse hintereinander), Amtsgericht Grevenbroich.

Jeweils Mahnwache eine Stunde vor Beginn.

Falls Du Dich an solidarischer Prozessbegleitung beteiligen möchtest, sehr gerne 🙂
Schreib eine Mail an prozessbegleitung ät lebenslaute.net


Aufrufe und Pressemitteilungen

Amtsgericht Grevenbroich – drakonische Strafe gegen einen Klima-Aktivisten der Gruppe Lebenslaute wegen „Hausfriedensbruch“ (Pressemitteilung vom 12.05.22)

Am Donnerstag, 12.05.22 verurteilte das Amtsgericht Grevenbroich den Arzt und IPPNW- sowie Lebenslaute-Aktivisten wegen „Hausfriedensbruch“ zu einer Geldstrafe von einhundertundzehn (110) Tagessätzen.
Angeklagt war Ernst-Ludwig „Elu“ Iskenius, weil er am 15. August 2021 zusammen mit etwa 100 Aktivisti von Lebenslaute (lebenslaute.net) ohne Genehmigung von RWE den Braunkohletagebau Garzweiler II betreten hatte. Dort wurde der vorn RWE weithin verwüsteten Landschaft des Niederrheins ein Konzert mit klassischer und anderer Musik (Falvetti, Boulanger, Beethoven bis hin zu Rio Reiser) dargebracht. Dabei kam, wie geplant, an einer Stelle für einige Stunden der Kohleabbau zum Erliegen. Sinn der Aktion war es, das gleichzeitige Klimacamp in Lützerath zu unterstützen und für den Erhalt der noch nicht abgebaggerten Dörfer zu kämpfen. Denn nur mit einem sofortigen Stopp der weiteren Kohleverstromung ist die 1,5-Grad-Grenze einzuhalten, zu deren Einhaltung sich die Bundesrepublik völkerrechtlich verbindlich verpflichtet hat.
Darum verteidigte sich Elu nicht zuletzt in Hinblick auf unsere und seine Situation des rechtfertigenden Notstands: es sei ihm in der gegebenen Situation weder damals noch heute ein anderes Mittel als der zivile Ungehorsam mehr verfügbar.
Zeugen der RWE („Klimakiller Nr. 1“), legten ihre Sicht der Dinge bezüglich des begangenen „Hausfriedensbruchs“ dar – unterbrochen von Zwischenrufen aus dem Publikum, die sie der Lüge bezichtigten. Der Richter wollte dem nicht weiter nachgehen.
Die Staatsanwaltschaft erklärte in ihrem Plädoyer Elu für „unbelehrbar“ und forderte eine hohe  Geldstrafe. Ihre Forderung übertraf der Vorsitzende Richter sogar noch mit dem von ihm verhängten Strafmaß, aufgrund dessen Elu, würde das Urteil rechtskräftig, als vorbestraft gälte. Elu hat Berufung angekündigt.
Prozeß, Urteil und Strafmaß sind erkennbar darauf angelegt, Klimakativisti einzuschüchtern. Das wird nicht gelingen. Das machten die zahlreich im Gericht sitzenden und vor dem Gericht musizierenden Lebenslautis lautstark deutlich. Wir danken Elu für seine Unbelehrbarkeit und sind mit ihm voll und ganz solidarisch.

Elus Erklärung vor Gericht findet ihr hier, Elus Verteidigungsrede findet ihr hier.
Alle Dörfer bleiben – auch Lützerath!
Schluß mit der Kohleverstromung – climate-justice now!
system-change, not climate-change!

Dreimal Freispruch vor dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt

PM: Lebenslaute – RWE 3:0!, 14.03.2022

Urteil des Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 21 Cs-721 Js 44/22-69/22

Am heutigen 14.03.2022 wurden vor dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt drei angeklagte Aktivisti der Gruppe „lebenslaute. klassische musik – politische aktion“ (lebenslaute.net) vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen.

Gemeinsam mit fast hundert anderen waren sie am 15.8.2021 in den Braunkohle-Tagebau der RWE- Power AG Garzweiler II eingedrungen und hatten dort klassische Musik der Komponist:innen Beethoven, Boulanger, Falvetti, Shostakovitch und vieler anderer gespielt und gesungen. Dabei kam es zu einer Unterbrechung der Kohleförderung, aber auch zu körperlichen Angriffen auf die Musiker:innen seitens des Werkschutzes von RWE, die mindestens vier Verletzte forderten. Nach etlichen Stunden verließen die Musiker:innen den Tagebau von sich aus wieder, dabei wurden von den meisten die Personalien polizeilich festgestellt, etliche verweigerten dies erfolgreich.

RWE wollte nun eine Verurteilung der namentlich bekannten Aktivisti dieser Aktion erreichen. Dazu wurden mindestens dreißig Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt. Viele der betroffenen erhielten aber die Möglichkeit, ihre Verfahren gegen Zahlung eines bestimmten Betrags einstellen zu lassen. Gegen drei weitere Aktivisti, die von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen wollten, kam es heute zur Verhandlung in Mönchengladbach.

Das Ergebnis dürfte für alle an Klimagerechtigkeit interessierten und für sie kämpfenden Menschen ein Grund zur Freude sein: in allen drei Fällen Freispruch vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs! Der Richter argumentierte bemerkenswert: wer so tief wie RWE ins Eigentum anderer eingreife, müsse im Zuge einer Grundrechtsabwägung den zeitlich begrenzten Hausfriedensbruch der Aktion von Lebenslaute hinnehmen. Er wies aber auch darauf hin, daß die Urteile noch nicht rechtskräftig ist – die Staatsanwaltschaft könnte eine weitere Instanz des Verfahrens in Gang setzen.

Lebenslaute bedankt sich herzlich bei den vielen Menschen und Initiativen, die uns heute unterstützt haben – besonders den Aktivisti der MaWa Lützerath, Kirche im Dorf lassen, Alle Dörfer bleiben, BI Mönchengladbach und vielen anderen.

Danke – das ist UNSER gemeinsamer Erfolg!
Ein Erfolg gegen den Ökozid und für Klimagerechtigkeit, ein Erfolg dafür, daß Lützerath bleibt.

Und für uns gilt: wir machen weiter – spätestens im August 2022 in Berlin, wenn wir gegen die A100 aktiv werden. Musizieren statt Betonieren – Verkehrswende jetzt! Kein Weiterbau der A100.
Macht mit!

Am Prozesstag hatte eine Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude die angeklagten Lebenslaute-Aktivistinnen unterstützt. Mit dabei waren neben Musikerinnen von Lebenslaute auch Alle Dörfer bleiben, Mahnwache Lützerath, Lützi bleibt, Kirche(n) im Dorf lassen (KiDl), Artists for future Aachen, Eva Töller (Waldspaziergang Hambacher Wald und Dorfspaziergang an den Tagebauen Garzweiler u. Hambach), Klimaschützerinnen aus Mönchengladbach, Gerd Schinkel (Liedermacher aus Köln), RWE- Tribunal, XR Köln, Jari Banas (Künstler aus Krefeld, der das große Transparent geschaffen hat).

Aufruf zum Prozess in Mönchengladbach am 14.03.2022

PM: Klimaschutz ist kein Verbrechen, 20220303

Klimaschutz ist kein Verbrechen
Mit Achteln und Triole gegen Klimakiller Kohle – ALLE Dörfer bleiben
Prozess-Serie gegen Aktivist:innen der „Gruppe lebenslaute“
Prozesse beginnen am 14.3. vor dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt

In diesen Tagen bekommen eine Reihe Aktivist:innen des Netzwerks „lebenslaute. klassische musik – politische aktion“ (lebenslaute.net) vom Amtsgericht Mönchengladbach Vorladungen zu einem Strafprozess mit dem Vorwurf Hausfriedensbruch.

Am 15. August 2021 waren etwa 100 lebenslaute-Aktivist:innen an drei Orten zu selben Zeit in den Braunkohletagebau Garzweiler II eingestiegen um dort etliche Stunden zu musizieren. Das führte zu einem zeitweiligen Stillstand der Kohleförderung. An einer Stelle kam es zu tätlichen Angriffen des Werkschutzes von RWE. Vier Musiker:innen trugen zum Teil erhebliche Verletzungen davon.

Diese Aktion stand im Kontext mit den Protesten der Kampagne „Alle Dörfer bleiben“ und „Kultur ohne Kohle“. Seit Jahren kämpfen Menschen aus der Region gegen den extrem klimaschädlichen Braunkohletagebau am Niederrhein. Sie verteidigen ihre Heimat, die natürlichen Grundlagen des Lebens und kämpfen um die Chance, die Klimaerwärmung doch noch auf 1,5 Grad zu begrenzen. Dafür muss der Braunkohletagebau sofort gestoppt werden.

Eine zugespitzte existentielle Situation erfordert zugespitzten Protest, denn mit bisherigen Protestformen von Briefen, Demonstrationen, Eingaben, Blockaden, Tribunalen und regelmäßigen Wald- und Dorfspaziergängen stießen wir alle nur auf taube Ohren der Entscheidungsträger„, so die Musikerin Clara Luft.

Menschen wie sie sind nun eines kriminellen Vergehens angeklagt. „Es ist gerade unsere demokratische Pflicht, die im Grundgesetz verankerten Grundrechte zu verteidigen, wenn sie von einer kleinen Minderheit aus Politikern, Konzernlenkern und gekauften Fachleuten mit Füßen getreten werden„, meint der Arzt Ernst-Ludwig Iskenius. Mit seiner jüngsten Entscheidung zur Nachhaltigkeitsverpflichtung allen staatlichen Handelns gibt ihm das Bundesverfassungsgericht recht.

Der RWE-Tagebau mit seiner hoch subventionierten Braunkohle ist weder wirtschaftlich vernünftig noch genügt er dem Anspruch auf ökologische Nachhaltigkeit. Wird er weitergeführt, wird deswegen auch noch Lützerath abgebaggert, dann ist ein deutscher Beitrag zur Erreichung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klimaschutzabkommens nicht zu halten. Der Weltklimarat IPCC hat gerade deutlich genug gemacht, was dann auch global droht. Diese Bedrohungslage ist weit mehr als nur ein rechtfertigender Notstand für die Regelverletzung „Hausfriedensbruch“ – falls eine solche denn überhaupt vorlag.

Die 1,5-Grad-Grenze verläuft hier!

„lebenslaute“ ist seit 1986 mit Aktionsformen zivilen Ungehorsams an menschenfeindlichen Orten aktiv und interveniert dabei mit klassischer Musik. Die Möglichkeit juristischer Konsequenzen nehmen die Angehörigen der Gruppe in Kauf.

Mahnwache am Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt am 14.3. 2022 ab 08:00 Uhr
Brucknerallee 115, 41236 Mönchengladbach


Prozessberichte, Medienberichterstattung

Hartes Urteil gegen Klimaaktivisten, NGZ Online, 12.05.2022
Gerichtsprozess statt Greenpeace-Spende, DIE HARKE – Nienburger Zeitung, 20220331
Freisprüche für Klimaaktivisten, Rheinische Post, 15.03.2022
Nachspiel für Klima-Aktivisten – Klassik-Musiker sorgten für Turbulenzen im Tagebau Garzweiler, NGZ Online, 14.03.2022
Westblick (Audio, ab Min 15:40), WDR 5, 14.03.2022
Aktivisten vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen, Süddeutsche Zeitung, dpa, 14.03.2022


Nützliches

folgt später.